Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der 1. und der 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.
Die übrigen Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt.