Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Verein hat einen besonderen Vertreter oder eine besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB.