| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bis zu einem Betrag von 200,00 DM kann der Vorstand im Clubinteresse frei verfügen. Bei einem Betrag über 200,00 DM bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |