Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Grundstückskäufe und Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 DM können nur vom Präsidenten und Schatzmeister gemeinsam getätigt werden.
Alle Grundstückskäufe des Vorstandes und Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von mehr als 50.000,00 DM haben, bedürfen der Zustimmung des Ortsgruppenrates. Das gleiche gilt für Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den Verein (z.B. die Mitgliedschaft in anderen Organisationen).