Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der Geschäftsführerin, zwei Beisitzerinnen aus der Reihe der aktiven Anbieterinnen und vier Beisitzerinnen aus den Ortsvereinen des Kreislandfrauenverbandes.
Die 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für im Rahmen der laufenden Geschäfte anfallenden Rechtsgeschäfte, die ein Finanzvolumen von 1.000,00 DM übersteigen, bedarf es eines vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.