Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.000,00 DM ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für Grundstücksgeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.