Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung darf der Präsident keine Kreditverbindlichkeiten zu Lasten des Vereins eingehen.