Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Ältermann, dem 2. Ältermann, dem Vermögensverwalter, dem 1. Schaffer, dem 2. Schaffer und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Ältermann, gemeinsam vertreten.