Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Geldgeschäfte bis 2.500,00 DM können vom Vorstand oder mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, Geldgeschäfte über diese Summe hinaus bedürfen einer 2/3 - Mehrheit der Mitgliederversammlung.