Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Kassenwart und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter, vertreten.