Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
mit der Berechtigung folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen, b) Erwerb und Veräußerung beweglicher Sachen und Rechte bis zu einer Größenordnung von 500,00 EUR pro Einzelfall, c) Zahlungen oder Wertgegenstände anzunehmen, zu quittiren oder Zahlungen bis zu einer Größenordnung von 500,00 EUR pro Einzelfall vorzunehmen. Die Berechtigung gilt nicht für Grundstücksgeschäfte.