Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstands wird für Verpflichtungen aus Rechtshandlungen und Urkunden zu vermögensrechtlichen Leistungen auf 300,00 EUR beschränkt. Vermögensrechtliche Dispositionen von 300,00 EUR bis 550,00 EUR im Einzelfalle bedürfen der Zustimmung des gesamten erweiterten Vorstandes. Darüber hinausgehende Verpflichtungen sind durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.