Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.