Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Gemeinsame Vertretung ist erforderlich bei der Abgabe von Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet wird.