Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 2. Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter ein Vorsitzender und ein Kassierer, gemeinsam vertreten.
Zur Neuaufnahme von Darlehen über 10.000,00 DM je Geschäftsjahr ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.