Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.