| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem Stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im übrigen von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam.. |