| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassenwartin, der Schriftführerin und der Feldführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |