Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Logenmeister, dem 1. Aufseher und dem 2. Aufseher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechnungsgeschäften jeglicher Art für einen Geschäftswert von 2.000,00 EUR pro Geschäft und insgesamt 5.000,00 EUR pro Jahr die Zustimmung des Beamtenrates erforderlich ist. Soweit ein Jahresbetrag von 20.000,00 EUR überschritten werden soll, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.