Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart und dem Jugendwart.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt das Vorstandsmitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.