Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch die übrigen drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die eine Verpflichtung hierzu begründenden Rechtsgeschäfte zu ihrer Wirksamkeit die Zustimmung des Guttempler-Ordens bedürfen.