| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Erklärungen des Vereins sind rechtsverbindlich, wenn sie von dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben sind. |