Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als Euro 5.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.