Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von mehr als EUR 1.500,- zu ihrer Wirksamkeit eines einfachen Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung bedarf.