Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Brückenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Zahlungen im Werte von mehr als 500,00 Euro der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.