Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Aufnahme eines Darlehens, sowie zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung von vereinseigenen Grundstücken bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.