| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass über Konten des Vereins der Vorsitzende nur gemeinsam mit dem Kassenwart verfügungsberechtigt ist. |