Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.