Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Schriftführer, gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro sind für den Verein nur dann verbinslich, wenn ein entsprechender Vorstandsbeschluss vorliegt.