Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
In Kassen- und Kontosachen ist der Geschäftsführer allein vertretungsbefugt.