Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Zur Unterzeichnung von Kassenanweisungen für das Konto des Fördervereins sind der 1. Vorsitzende und der Kassenwart jeder für sich allein vertretungsberechtigt.