Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für Anmeldungen gegenüber dem Vereinsregister hat der 1. oder 2. Vorsitzende die alleinige Vollmacht.