Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister und fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.