Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/-in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.