Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Unterzeichnung schriftlicher vermögensrechtlicher Verpflichtungen sind nur der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam berechtigt.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.