Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V.
b)
Flensburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsit-
zenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertre-
ten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Ver-
ein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl
der 1. Vorsitzende als auch der stellvertretende Vor-
sitzende nur zusammen mit dem Kassenwart bevöll-
mächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit 15.000,00 DM und mehr zusam-
men im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des
Haushaltsvoranschlages in der Hauptversammlung
genehmigt wurden sowie für Dienstverträge und für
Grundstücksverträge benötigt der Vorstand die Zu-
stimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Stellvertretender Vorsitzender:
1.
Fricke, Ernst-Robert, *XX.XX.1946, Flensburg
Kassenwart:
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.01.1977 mit mehrfachen Än-
derungen, neugefasst am 13.04.1983 und
29.11.1993, zuletzt geändert am 22.03.2002.
a)
16.01.2007
Peters
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
11.05.1977
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umge-
schrieben, im
Wege der Um-
schreibung von
Amts wegen
berichtigt wor-
den und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
13.02.2026
Seite 1 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
2.
Heldt, Max-Hinrich, Flensburg
Vorsitzender:
3.
Stuhlmann, Claus, *XX.XX.1940, Hamburg
2
b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Fricke, Ernst-Robert
Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Vogt, Clemens, *XX.XX.1950, Flensburg
a)
20.07.2007
Peters
3
b)
Nicht mehr Vorsitzender:
3. Stuhlmann, Claus
a)
08.01.2008
Jepsen
4
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzen-
den und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
16.04.2008
Jepsen
13.02.2026
Seite 2 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart ver-
treten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch
zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR belasten und die nicht im Rahmen
des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederver-
sammlung genehmigt worden sind, wird die Zustim-
mung der Mitgliederversammlung benötigt.
b)
Vorsitzende:
5.
Braas, Susanne, geb. Hintz, *XX.XX.1954, Flensburg
5
b)
Kassenwart:
6.
Brandes-Blöcker, Michael, *XX.XX.1969, Handewitt
Nicht mehr Kassenwart:
2. Heldt, Max-Hinrich
a)
03.05.2016
Stach
6
b)
Nicht mehr Vorsitzende:
5. Braas, Susanne, geb. Hintz
a)
20.09.2016
Stach
13.02.2026
Seite 3 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
7
b)
Vorsitzender:
7.
Reuter, Bernd, *XX.XX.1959, Dresden
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
4. Vogt, Clemens
a)
10.03.2017
Stach
8
b)
Stellvertretender Vorsitzender:
8.
Jürgensen, Oliver, *XX.XX.1968, Flensburg
a)
21.08.2017
Stach
9
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzen-
den und dem Kassenwart (geschäftsführender Vor-
stand). Der Verein wird gerichtlich und außergericht-
lich durch den Vorsitzenden oder den stellvertreten-
den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart
vertreten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch
zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstan-
des vertreten. Bei Geschäften des täglichen Lebens
ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstan-
des auch allein handlungsbefugt, soweit eine Sum-
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
14.12.2020
Stach
13.02.2026
Seite 4 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
me von 400,00 EUR nicht überschritten wird und das
handelnde Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied
des Gesamtvorstandes über den Grund des Geschäf-
tes informiert hat.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt oblie-
genden Geschäfte, soweit diese den täglichen Ge-
schäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträ-
ge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug
der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsge-
mäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen,
nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines an-
deren Vorstandsmitgliedes. Das Gleiche gilt für die
Bedienung von laufenden oder temporären Verbind-
lichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für die-
se Art von Geschäften durch den geschäftsführen-
den Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schrift-
liche Dauergenehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten
oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach
sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26
BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbeson-
dere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die fi-
nanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei
den Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei
Anschaffungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR im Jahr belasten und die nicht im
13.02.2026
Seite 5 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mit-
gliederversammlung genehmigt worden sind, benö-
tigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederver-
sammlung.
b)
Vorsitzende:
9.
Kreutzer, Hannelore, *XX.XX.1955, Wees
Kassenwart:
10.
Kulmus, Bernd, *XX.XX.1964, Buxtehude
Nicht mehr Kassenwart:
6. Brandes-Blöcker, Michael
Nicht mehr Vorsitzender:
7. Reuter, Bernd
10
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzen-
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.12.2022
Stach
13.02.2026
Seite 6 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
den und dem Kassenwart (geschäftsführender Vor-
stand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertre-
ten.
Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mit-
glied des geschäftsführenden Vorstandes auch
allein handlungsbefugt, soweit eine Summe von
1.000,- Euro nicht überschritten wird.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt oblie-
genden Geschäfte, soweit diese den täglichen Ge-
schäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträ-
ge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug
der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsge-
mäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen,
nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines an-
deren Vorstandsmitgliedes. Das gleiche gilt für die
Bedienung von laufenden oder temporären Verbind-
lichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für die-
se Art von Geschäften durch den geschäftsführen-
den Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schrift-
liche Dauergenehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten
oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach
sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26
BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbeson-
dere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die fi-
13.02.2026
Seite 7 von 8
Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 13.02.2026
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
nanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei
den
Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei An-
schaffungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000 Euro im Jahr belasten und die nicht im Rah-
men des Haushaltsvoranschlages von der Mitglie-
derversammlung genehmigt worden sind, benötigt
der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederver-
sammlung.
b)
Änderung zu Nr. 8:
Änderung des Wohnortes:
Stellvertretender Vorsitzender:
Jürgensen, Oliver, *XX.XX.1968, Schafflund
13.02.2026
Seite 8 von 8