Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 EUR im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn zuvor ein zustimmender Beschluss des Vorstandes gefasst wurde.