Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Er ist bei Anwesenheit von zwei Mitgliedern beschlussfähig.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.
Die Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 500,00 DM der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedürfen.