| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Schützenmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird in der Weise eingeschränkt, daß Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der Jahreshauptversammlung gekauft, verkauft oder belastet werden können. |