Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.