| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Zur Vollziehung von Urkunden und Vollmachten oder zur Eingehung von Verbindlichkeiten ist die Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassenwarts erforderlich. |