Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kreisbereitschaftsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für den Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen soweit der Verkehrswert im einzelnen einen Wert von 50.000,00 EUR übersteigt, ist die Zustimmung der Kreisversammlung erforderlich.