Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens vier Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand ist jedoch berechtigt, eines seiner Mitglieder zur Vornahme von Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften jeder Art für den Verein zu ermächtigen.