| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Ehrenvorsitzenden.
Zur Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister, befugt. Jedes Vorstandsmitglied ist bei einem Geschäftswert von unter 1.500,00 Euro je Einzelfall alleinvertretungsbefugt. |