Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Zum Abschluss von Verträgen, die den Verein vermögensrechtlich belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, insbesondere ist er berechtigt, mit dem Verein "Druidenheim e.V." (AG Flensburg VR 653) Verträge zu schließen.