Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter der Sektionsjugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften, durch die der Verein in Höhe von mehr als 500,00 Euro verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des vertretungsberechtigten Vorstands, darunter der erste oder zweite Vorsitzende, erforderlich.