Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Zeichnungsberechtigung des Vorstandes ist begrenzt und bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung:
a. zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken
b. zur Inanspruchnahme von Krediten
c. zum Abschluss von Rechtsgeschäften, Verträgen usw., die im Einzelfall die Summe von 5.000 Euro überschreiten
d. zum Erwerb anderer Unternehmen oder zur Beteiligung an solchen
e. zur Veräußerung eigener Unternehmen im ganzen bzw. zur Veräußerung von Teilen sowie zum Abschluss von Umgründungs-, Verschmelzungs- und Umwandlungsverträgen