Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 1. Kassenverwalter, dem 2. Kassenverwalter, dem Schriftführer und dem technischen Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende und der 1. Kassenverwalter oder der 2. Kassenverwalter vertreten.