Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 5 000,00 EUR zu Lasten des Vereins setzt einen Beschluss der Mitgliederversammlung voraus.