| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 (m.W.: Eintausend) Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |